Wende bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen erforderlich


Entscheidende Änderungen bei der Vergabepraxis der BA, fordern Gewerkschaften. GEW, DGB und ver.di üben heftige Kritik an den aktuellen Vergabemodalitäten von Arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungen und fordern grundlegende Änderungen vom Gesetzgeber. Dies passt gut in den politischen Horizont, der umfassenden Vergabereform, die bis April 2016 abgeschlossen sein muss. Zur Stärkung ihrer Forderungen haben die Gewerkschaften eine Expertise bei Prof. Sell in Auftrag gegeben, die „Vorschläge zu Qualitätskriterien bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen“ ausgearbeitet hat. Am deutlichsten wird die nahezu ausschließliche Orientierung an Integrationserfolgen kritisiert. Mit einem Blick zu den österreichischen Nachbarn, beschreibt die Expertise, die Möglichkeiten Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen als Qualitätskriterium einzubeziehen. Die derzeitige Orientierung am günstigsten Angebot führt zu prekärer Beschäftigung, Preisverfall und Innovationsstau bei den sozialen Dienstleistungen. Im Interesse der Umsetzungsqualität und der Beschäftigten ist ein Kurswechsel der Vergabepraxis dringend notwendig.

Die Pressemitteilung finden Sie hier: hier

Zum weiterlesen hier: hier

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verlangt eine "entschiedene Wende" der Vergabepraxis bei Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen - im Interesse der Beschäftigten, der Lernenden und der Träger. "Gute Aus- und Weiterbildung braucht gute rechtliche Rahmenbedingungen. Bei der Vergabe sozialer Dienstleistungen müssen Kriterien der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität die entscheidende Rolle spielen. Kaum ein Bereich des Bildungswesens sei in der Vergangenheit so stark dereguliert worden wie die öffentlich finanzierte Weiterbildung, sagte Klinger. Die oft unzumutbaren Bedingungen, unter denen Lehrkräfte und Träger in Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung arbeiten müssen, die die Bundesagentur für Arbeit vergeben hat, seien Folge politisch gewollter Weichenstellungen von 2004. Damals sei festgelegt worden, dass alle Ausschreibungen von Maßnahmen bundesweit einheitlich sein sollten. Das sei bei sozialen Dienstleistungen jedoch der falsche Weg. Der Grund: Auftraggeber erteilten dem günstigsten Anbieter den Zuschlag. "Prekäre Arbeitsbedingungen, ein Verdienst hochqualifizierter pädagogischer Arbeit auf Hartz-IV-Niveau, ruinöser Wettbewerb und Überlebenskampf der Träger sowie ein schleichender Qualitätsverfall sind die Konsequenz dieser politischen Fehlentscheidung", unterstrich der GEW-Experte.