Entwicklung der Verwaltungskosten in den Jobcentern


Die beiden Titel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Einzelplan 11 des Bundearbeitsministerim sind gegenseitig deckungsfähig. Das bedeutet, Mehrausgaben bei einem Titel gehen zulasten des anderen Titels. Es kommt zu einer Umschichtung der Gelder. Seit dem Jahr 2011 ist die Summe, die in den Verwaltungshaushalt der Jobcentern floss, von Jahr zu Jahr gestiegen: im Jahr 2011 waren es 49 Mio. Euro, im Jahr 2012 159 Mio. Euro und im 2013 waren 445 Mio. Euro. Diese Summe wurde im Jahr 2014 vermutlich nochmals überschritten, da mehr als 460 Mio. Euro zur Umschichtung in den Verwaltungsetat der Jobcenter vorgesehen waren. Für die Verwaltungskosten wurden für 2015 im Bundeshaushalt 4,04 Mrd. € eingestellt, diese Höhe soll bis 2018 eingefroren bleiben. Mittel, die in den Verwaltungshaushalt umgeschichtet werden müssen, fehlen zur Unterstützung für die arbeitslosen Menschen. Auf die Antwort der Bundesregierung darf man gespannt sein.

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