JobcenterPersonalräte kritisieren Rechtsvereinfachungsgesetz


und konstatieren, dass es sich bei dem Gesetzentwurf noch nicht einmal um ein Reförmchen handelt und auch keine Rechtsvereinfachungen zu erwarten sind. Die JC-Personalräte haben sich die geplanten Änderungen im Einzelnen angeschaut, mit einem ernüchternden Ergebnis. Viele der geplanten Änderungen sollen das SGB II – Recht vereinfachen und damit die Arbeit der Mitarbeitenden in den Jobcentern erleichtern. Kritisiert wird, u.a. dass Leistungen für Auszubildende auch zukünftig nicht existenzsichernd ausgebaut wird. Eine herbe Ohrfeige der Praktiker an politisch Handelnde, die ja mit diesem Gesetz Entlastung für die Jobcenter ankündigen, damit die dortigen Mitarbeitenden ihrer eigentlichen Aufgabe nachgehen und arbeitslose Menschen unterstützen, beraten und vermitteln können.

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