Regierung bleibt weiter stur und lehnt die Änderungsvorschläge zum Rechtsvereinfachungsgesetz ab


Die Bundesländer hatten umfassende Änderungen bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und beim Bildungs- und Teilhabepaket gefordert. Den Forderungen der Länder nach einer Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erteilt die Bundesregierung eine vollständige Absage, so u.a. zu der geforderten Weiterentwicklung der Förderung von Arbeitsverhältnissen gem. § 16 e SGB II verbunden mit der Einführung des PASSIV-AKTIV-TRANSFER, umfassenden Reformvorschlägen zu den Arbeitsgelegenheiten, zur freien Förderung oder Ausdehnung der vorgesehenen nachgehenden Betreuung auf einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Wenigsten will die Regierung prüfen, ob Arbeitsgelegenheiten zukünftig in zeitlich begrenztem Umfang auch mit anderen Maßnahmen zur Heranführung an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt kombiniert werden können und ob auch der Aufwand für Anleitung und sozialpädagogische Begleitung fördern zu können.

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