Vereinbarung beim Rechtsvereinfachungsgesetz zwischen den Koalitionspartnern


Nun kommt es also doch, nach einem fast dreijährigen Vorlauf. Die „temporären Bedarfsgemeinschaften“ sind weg, es bleibt alles beim Alten. Bei den Instrumenten soll en statt der „2-aus-5-Regelung“ nun die „3-aus-5-Regelung“ kommen, mit der Möglichkeit sozialpädagogischer Betreuung. So viel Hick-Hack, für so wenig Ergebnis, die arbeitslosen Menschen hätten sich mehr wohl gewünscht.

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