Öffentlich geförderte Beschäftigung



Alles ist besser als das Nichtstun. Öffentlich geförderte Beschäftigung, kurz ögB, ist nicht neu, sondern ein klassisches Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik, um „(Langzeit-) Arbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen Zugang zu einer Beschäftigung zu ermöglichen“. Sei es im Büro, in der Landschaftspflege oder im sozialen Bereich: Die öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnisse werden extra für diese benachteiligten Menschen geschaffen und an ihre Fähigkeiten angepasst. Doch die ögB ist nur eine Zwischenstation. Sie schlägt quasi eine Brücke zwischen Isolation und Integration. Ziel ist es immer, dass die Betroffenen mittelfristig auf dem  regulären Arbeitsmarkt wieder eine Stelle finden. Darum ist es wichtig, dass die Beschäftigung sinnvoll und marktnah ist.

Quelle: WISO-Diskurs: Öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland



Gut für jeden Einzelnen,
gut für alle!


Eigentlich ist öffentlich geförderte Beschäftigung für uns heutzutage ganz selbstverständlich. Ob Universität, Krankenhaus, oder Luft- und Raumfahrtindustrie: Tagtäglich werden in Deutschland unzählige Institutionen, Projekte oder Einrichtungen von öffentlichen Geldern gezahlt.

Die Liste der Arbeitsplätze, die der Staat subventioniert und die somit öffentlich gefördert werden, ist lang. Denn nur so kann z.B. der Technologie- und Kulturstandort  Deutschland gesichert und Forschung und Innovation vorangebracht werden.

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Wie begann die Öffentlich geförderte Beschäftigung
 


Öffentlich geförderte Beschäftigung blickt in Deutschland auf eine lange Geschichte zurück. Im Prinzip lässt sie sich bis Bismarck zurückverfolgen. Doch so richtig begonnen hat sie in den 70ern. Hier kam es damals im Zuge der Ölkrisen und dem drastischen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu einem Handlungsbedarf. Eine sinnvolle Lösung war gefragt.

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Für wen ist die Öffentlich geförderte Beschäftigung
 


Öffentlich geförderte Beschäftigung ist für Langzeitarbeitslose Unterstützung den Weg in den regulären Arbeitsmarkt nicht bewältigen können. Die Gründe hierfür können ganz unterschiedlich sein.

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Die aktuelle Lage in Deutschland
 


Beschäftigungsschaffende Maßnahmen sind  Fördermaßnahmen, die versicherungspflichtig oder mit Mehraufwand als Ein-Euro-Job umgesetzt werden. Sie schaffen geförderte Arbeitsplätze oder zielen darauf ab, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Doch unter dem Spardruck der letzten Jahre wurden die versicherungspflichtigen Maßnahmen stark reduziert.

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Öffentlich gefördert: gilt für Benachteiligte nicht immer


Der Bund hat sein Budget für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zwischen 2010 und 2013 von 6,7 auf 3,3 Milliarden Euro reduziert. Unter dem Spardruck des Bundes ging die öffentlich geförderte Beschäftigung drastisch zurück. Gleichzeitig wurde mit der Instrumentenreform im April 2012 das Regelwerk geändert, was es aktuell schwierig macht sinnvolle beschäftigungsschaffende Maßnahmen durchzuführen, wie man am Beispiel der Ein-Euro-Jobs sieht.

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