Öffentlich geförderte Beschäftigung in Nordrheinwestfalen:
ein Bundesland macht sich stark

Insgesamt sind 55 Projektvorhaben aus 15 Regionen eingegangen, 15 davon wurden bisher bewilligt. Ob Handwerk, Garten- und Landschaftsbau, kaufmännische Bereiche, Gastronomie oder personenbezogene Assistenzleistungen im Bereich Hauswirtschaft, Betreuung und Pflege: Die Tätigkeitsfelder sind vielfältig und sinnvoll.
Daran teilnehmen sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Langzeitbezug des SGB II, die ohne diese Unterstützung keinen Zugang in das Erwerbsleben finden würden. Die öffentlich geförderte Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein und zum üblichen Tarif oder Lohn bezahlt werden. Für die Förderung dieser Vorhaben stellte das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales rund 11 Mio. € zur Verfügung. Die Jobcenter beteiligen sich mit rund 23 Mio. € an den Vorhaben.
