Öffentlich geförderte Beschäftigung in Nordrheinwestfalen:
ein Bundesland macht sich stark


 Das Land Nordrhein-Westfalen möchte die langfristige und dauerhafte Integration besonders benachteiligter Zielgruppen stärker ermöglichen und verbessern. Darum hat das Land 2012 dazu aufgerufen, Ideen für neue Modellprojekte einzureichen.
 
Insgesamt sind 55 Projektvorhaben aus 15 Regionen eingegangen, 15 davon wurden bisher bewilligt. Ob Handwerk, Garten- und Landschaftsbau, kaufmännische Bereiche, Gastronomie oder personenbezogene Assistenzleistungen im Bereich Hauswirtschaft, Betreuung und Pflege: Die Tätigkeitsfelder sind vielfältig und sinnvoll.
 
Daran teilnehmen sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Langzeitbezug des SGB II, die ohne diese Unterstützung keinen Zugang in das Erwerbsleben finden würden. Die öffentlich geförderte Beschäftigung muss  sozialversicherungspflichtig sein und zum üblichen Tarif oder Lohn bezahlt werden. Für die Förderung dieser Vorhaben stellte das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales rund 11 Mio. € zur Verfügung. Die Jobcenter beteiligen sich mit rund 23 Mio. € an den Vorhaben.
 
 
Ziel dieser Modellprojekte ist es, neue Erkenntnisse zu gewinnen, wie eine (Re)-Integration erfolgreicher und nachhaltiger gestaltet werden kann. Sie sollen auch als Basis für eine künftige Instrumentenreform auf Bundesebene dienen, insbesondere im Hinblick auf einen Passiv-Aktiv-Transfer und eine sinnvolle Begleitung der Beschäftigung.